Artikel 1 Gegenstand — Geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse
Gliederung
TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
Die vorliegende Verordnung enthält Vorschriften für folgende Qualitätsregelungen:
a) geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für Wein, geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, einschließlich Lebensmittel, und geografische Angaben für Spirituosen;
b) garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben gemäß Titel III Kapitel 2 beziehungsweise Kapitel 3 für die in Artikel 51 genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, einschließlich Lebensmittel.
Für die Zwecke der Titel I, II und V, mit Ausnahme von Titel II Kapitel 5, umfasst der Begriff „geografische Angaben“ geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für Wein, geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c genannten landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich Lebensmittel, und geografische Angaben für Spirituosen.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
Rückverweise