Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der Kommission vom 5. Dezember 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Anpassung der Grundbeträge in Euro für die Berufshaftpflichtversicherung und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Versicherungsvermittlern, Rückversicherungsvermittlern und Versicherungsvermittlern in Nebentätigkeit
Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/97 wird wie folgt geändert:
1. Absatz 4 erhält folgende Fassung:
2. Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 9. Oktober 2024.