Artikel 8 Inkrafttreten und Geltungsdauer — De-minimis-Regelung – Freistellung geringfügiger Beihilfebeträge von der Anmeldepflicht (von 2024)
Die vorliegende Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Sie gilt bis zum 31. Dezember 2030.
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