Delegierte Verordnung (EU) 2023/2510 der Kommission vom 15. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
Vorwort/Präambel
Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert:
1. Unter Buchstabe a wird „431000 EUR“ ersetzt durch „443000 EUR“;
2. unter Buchstabe b wird „5382000 EUR“ ersetzt durch „5538000 EUR“.
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.