Artikel 36 Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren — Nachhaltigkeitsanforderungen an Batterien und Altbatterien
Gliederung
KAPITEL V Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 36 Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren
Rückverweise
Die Kommission organisiert den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Notifizierungspolitik zuständig sind.
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