Artikel 34 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen — Nachhaltigkeitsanforderungen an Batterien und Altbatterien
Gliederung
KAPITEL V Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 34 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein Einspruchsverfahren gegen Entscheidungen notifizierter Stellen vorgesehen ist.
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