Artikel 38 Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/849 — Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte
Gliederung
KAPITEL X Schlussbestimmungen
Artikel 38 Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/849
Die Richtlinie (EU) 2015/849 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstaben g und h werden gestrichen.
2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
3. In Artikel 18 werden folgende Absätze angefügt:
4. Folgende Artikel werden eingefügt:
5. Folgender Artikel wird eingefügt:
6. Artikel 45 Absatz 9 erhält folgende Fassung:
7. Artikel 47 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
8. In Artikel 67 wird folgender Absatz angefügt:
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