EU-RechtVerordnungenHöchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in LebensmittelnArtikel 5

Artikel 5Lebensmittel, die vor ihrem Inverkehrbringen für den Endverbraucher oder ihrer Verwendung als Lebensmittelzutat einer Sortierung oder einer anderen physikalischen Behandlung unterzogen werden sollen

In Kraft seit 25. Mai 2023
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