EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2023/564 der Kommission vom 10. März 2023 betreffend den Inhalt und das Format der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates von den beruflichen Verwendern geführten Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel (Text von Bedeutung für den EWR)Artikel 4

Artikel 4 Bereitstellung von Informationen für die zuständigen Behörden und andere natürliche oder juristische Personen

In Kraft seit 02. April 2023
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