Artikel 1 Inhalt der Aufzeichnungen — Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 der Kommission vom 10. März 2023 betreffend den Inhalt und das Format der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates von den beruflichen Verwendern geführten Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
(1) Die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln machen in den Aufzeichnungen gemäß Artikel 67 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (im Folgenden die „Aufzeichnungen“) die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Angaben.
(2) Lässt sich die Lage einer Fläche bzw. einer Einrichtung, auf bzw. in der ein Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurde, nicht mittels der Flächeneinheit aus dem geodatenbasierten Beihilfeantrag im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems gemäß Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 bestimmen oder ist dies gemäß Absatz 1 für eine Art der Verwendung nicht erforderlich, so stellen die Mitgliedstaaten den beruflichen Verwendern geeignete alternative Bestimmungsmethoden zur Verfügung. Mit diesen Bestimmungsmethoden lassen sich die Lage der Fläche, der Einheit oder der Einrichtung bestimmen, auf bzw. in der das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, und gegebenenfalls ihr geodatenbasierter Standort.
(3) Die Mitgliedstaaten stellen den beruflichen Verwendern zum Zweck der Aufzeichnung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln die gebräuchlichen Bezeichnungen der Kulturpflanzen, der Einsatzorte und der Flächennutzungen gemäß den EPPO-Codes sowie der Entwicklungsstadien von Kulturpflanzen gemäß der BBCH-Monografie zur Verfügung.
(4) Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die Möglichkeit der Mitgliedstaaten unberührt, von den beruflichen Verwendern zu verlangen, dass sie in den Aufzeichnungen andere Angaben erfassen, die nicht von Artikel 67 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 abgedeckt sind.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
§ 44 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 44 § 44
…und deren Nutzungseinheiten dürfen in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 3 Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile sowie Anforderungen an das gebäudetechnische System für Nullemissionsgebäude festgelegt werden. Für Nichtwohngebäude, denen kein Nutzungsprofil zugeordnet werden kann, dürfen in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 3 Ausnahmen betreffend Energieeinsparung, Wärmeschutz…
§ 44c § 44c
…geeigneten digitalen Format zu erfolgen hat. Vor der Ausstellung eines Renovierungspasses ist das bestmögliche Vorgehen zu erläutern, um das Gebäude deutlich vor 2050 in ein Nullemissionsgebäude umzubauen, und ein Augenschein des Gebäudes vorzunehmen. (5) Renovierungspässe dürfen gemeinsam mit einem Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz erstellt und ausgestellt werden.…