Durchführungsverordnung (EU) 2023/99 der Kommission vom 11. Januar 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Kraftfahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko
Vorwort/Präambel
(1) 8701
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(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
| Land | Unternehmen | Endgültiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
| Marokko | HANDS 8 S.A. | 9,0 % | C873 |
| DIKA MOROCCO AFRICA S.A.R.L | 17,5 % | C897 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 17,5 % | C999 |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und folgenden Wortlaut hat: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in Marokko hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
(4) Bei Vorlage einer Anmeldung zur Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr ist im entsprechenden Feld der Anmeldung die Stückzahl der eingeführten Waren unbeschadet der in der Kombinierten Nomenklatur festgelegten zusätzlichen Einheit einzutragen.
(5) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1221 eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll werden endgültig vereinnahmt.
Amtsblatt der Europäischen Union