Durchführungsverordnung (EU) 2023/61 der Kommission vom 5. Januar 2023 zur Zulassung einer Zubereitung von Endo-1,4-beta-Glucanase aus Aspergillus niger CBS 120604, einer Zubereitung von Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Aspergillus neoniger MUCL 39199, einer Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma citrinoviride MUCL 39203 und einer Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma citrinoviride CBS 614.94 als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
(1) Die im Anhang beschriebenen Zubereitungen und die diese Zubereitungen enthaltenden Vormischungen, die vor dem 26. Juli 2023 gemäß den vor dem 26. Januar 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
(2) Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang beschriebenen Zubereitungen enthalten und vor dem 26. Januar 2024 gemäß den vor dem 26. Januar 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
(3) Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang beschriebenen Zubereitungen enthalten und vor dem 26. Januar 2025 gemäß den vor dem 26. Januar 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.
Amtsblatt der Europäischen Union
| Kennnummer des Zusatzstoffs | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tierkategorie | Höchstalter | Mindestgehalt | Höchstgehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
| Aktivität des Zusatzstoffs/kg frischen Materials | ||||||||
| Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Silierzusatzstoffe. | ||||||||
| 1k105 | Endo-1,4-beta-Glucanase (EC 3.2.1.4) | Zusammensetzung des ZusatzstoffsZubereitung von Endo-1,4-beta-Glucanase, gewonnen ausAspergillus niger CBS 120604, mit einer Mindestaktivität von 25650 DNS/g ZusatzstofffestCharakterisierung des WirkstoffsEndo-1,4-beta-Glucanase (EC 3.2.1.4), gewonnen aus Aspergillus niger CBS 120604AnalysemethodeZur Bestimmung von Endo-1,4-beta-Glucanase im Futtermittelzusatzstoff:kolorimetrisches (DNS-)Verfahren auf Basis der enzymatischen Hydrolyse der Carboxymethylcellulose (CMC) bei einem pH-Wert von 4,5 und einer Temperatur von 37 °C | Alle Tierarten | — | — | — | 1.In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen anzugeben.2.Mindestgehalt des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Enzymen oder Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 3 DNS/kg frischen Materials.3.Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Haut-, Augen- und Atemschutz, zu verwenden. | 26. Januar 2033 |
| Kennnummer des Zusatzstoffs | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tierkategorie |
Die im Anhang beschriebenen Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
| Höchstalter |
| Mindestgehalt |
| Höchstgehalt |
| Sonstige Bestimmungen |
| Geltungsdauer der Zulassung |
| Aktivität des Zusatzstoffs/kg frischen Materials |
| Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Silierzusatzstoffe. |
| 1k106 | Endo-1,3(4)-beta-Glucanase(EC 3.2.1.6) | Zusammensetzung des ZusatzstoffsZubereitung von Endo-1,3(4)-β-Glucanase, gewonnen ausAspergillus neoniger MUCL 39199, mit einer Mindestaktivität von 10000 DNS/g ZusatzstofffestCharakterisierung des WirkstoffsEndo-1,3(4)-beta-Glucanase (EC 3.2.1.6), gewonnen aus Aspergillus neoniger MUCL 39199AnalysemethodeZur Bestimmung von Endo-1,3(4)-beta-Glucanase im Futtermittelzusatzstoff:kolorimetrisches (DNS-)Verfahren auf Basis der enzymatischen Hydrolyse der Carboxymethylcellulose (CMC) bei einem pH-Wert von 4,5 und einer Temperatur von 37 °C | Alle Tierarten | — | — | — | 1.In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen anzugeben.2.Mindestgehalt des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Enzymen oder Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 3,4 DNS/kg frischen Materials.3.Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Haut-, Augen- und Atemschutz, zu verwenden. | 26. Januar 2033 |
| Kennnummer des Zusatzstoffs | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tierkategorie | Höchstalter | Mindestgehalt | Höchstgehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
| Aktivität des Zusatzstoffs/kg frischen Materials | ||||||||
| Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Silierzusatzstoffe. | ||||||||
| 1k107 | Endo-1,4-beta-Xylanase(EC 3.2.1.8) | Zusammensetzung des ZusatzstoffsZubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen ausTrichoderma citrinoviride MUCL39203, mit einer Mindestaktivität von 51600 DNS/g ZusatzstofffestCharakterisierung des WirkstoffsEndo-1,4-beta-Xylanase (EC 3.2.1.8), gewonnen aus Trichoderma citrinoviride MUCL 39203AnalysemethodeZur Bestimmung von Endo-1,4-beta-Xylanase im Futtermittelzusatzstoff:kolorimetrisches (DNS-)Verfahren auf Basis der enzymatischen Hydrolyse des Xylans bei einem pH-Wert von 4,5 und einer Temperatur von 37 °C | Alle Tierarten | — | — | — | 1.In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen anzugeben.2.Mindestgehalt des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Enzymen oder Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 3,2 DNS/kg frischen Materials.3.Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Haut-, Augen- und Atemschutz, zu verwenden. | 26. Januar 2033 |
| Kennnummer des Zusatzstoffs | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tierkategorie | Höchstalter | Mindestgehalt | Höchstgehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
| Aktivität des Zusatzstoffs/kg frischen Materials | ||||||||
| Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Silierzusatzstoffe. | ||||||||
| 1k108 | Endo-1,4-beta-Xylanase(EC 3.2.1.8) | Zusammensetzung des ZusatzstoffsZubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase, gewonnen ausTrichoderma citrinoviride CBS 614.94, mit einer Mindestaktivität von 70000 DNS /g ZusatzstofffestCharakterisierung des WirkstoffsEndo-1,4-beta-Xylanase (EC 3.2.1.8), gewonnen aus Trichoderma citrinoviride CBS 614.94AnalysemethodeZur Bestimmung von Endo-1,4-beta-Xylanase im Futtermittelzusatzstoff:kolorimetrisches (DNS-)Verfahren auf Basis der enzymatischen Hydrolyse des Xylans bei einem pH-Wert von 4,5 und einer Temperatur von 37 °C | Alle Tierarten | — | — | — | 1.In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen anzugeben.2.Mindestgehalt des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Enzymen oder Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 15 DNS/kg frischen Materials.3.Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Haut-, Augen- und Atemschutz, zu verwenden. | 26. Januar 2033 |