Durchführungsverordnung (EU) 2023/60 der Kommission vom 5. Januar 2023 zur Zulassung von Methylester konjugierter Linolsäure (t10, c12) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Mastschweine und Milchkühe (Zulassungsinhaber: BASF SE) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
(1) Der im Anhang beschriebene Stoff und Vormischungen, die diesen Stoff enthalten und für Mastschweine und Milchkühe bestimmt sind und vor dem 26. Juli 2023 gemäß den vor dem 26. Januar 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
(2) Einzel- und Mischfuttermittel, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und für Mastschweine und Milchkühe bestimmt sind und vor dem 26. Januar 2024 gemäß den vor dem 26. Januar 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Amtsblatt der Europäischen Union
| Kennnummer des Zusatzstoffs | Name des Zulassungsinhabers | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tierkategorie | Höchstalter | Mindestgehalt | Höchstgehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
| mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % | |||||||||
| Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der zootechnischen Parameter/Leistung) | |||||||||
| 4d895 | BASF SE | Methylester konjugierter Linolsäure (t10, c12) | Zusammensetzung des Zusatzstoffs:Zubereitung aus Omega-6-Fettsäure als t10,c12-Octadecadiensäure (konjugierte Linolsäure)-Methylester (CLA(t10,c12)-ME).Flüssige Formulierung:CLA (t10,c12)-ME ≥ 28 %CLA (c9,t11)-ME ≥ 28 %CLA (t10,c12) < 2 %CLA (c9,t11) < 2 %Fettsäuren von Sonnenblumenöl: 38-42 % frei oder als Methylester und weniger als 1 % als trans-trans-Isomere.Feste Formulierung:CLA (t10,c12)-ME: ≥ 9 %CLA (c9,t11)-ME: ≥ 9 %CLA (t10,c12)-ME: < 1 %CLA (c9,t11)-ME: < 1 %Fettsäuren von Sonnenblumenöl: 13-15 % (frei oder als Methylester).Pflanzliche Öle (hydrierte Triglyceride, vorwiegend Stearinsäure und in geringerem Maße Palmitinsäure):44.5 %.Kolloidales Siliciumdioxid: 15 %.Calciumsulfat: 5 %.Charakterisierung des Wirkstoffs:Methylester konjugierter Linolsäure (t10, c12).Chemische Formel: C19 H34O2CAS-Nummer: 21870-97-3AnalysemethodeZur Bestimmung von Omega-6-Fettsäure als Octadecadiensäure (trans-10, cis-12-Isomer) im Futtermittelzusatzstoff: Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID)Zur Quantifizierung von CLA(t10,c12)-Methylester in Vormischungen und Futtermitteln:Hochleistungsflüssigchromatografie gekoppelt mit spektrofotometrischer Detektion (HPLC-UV) | Mastschweine | — | 400 | 5000 | 1.In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.2.Bei Milchkühen sollte der Anteil von CLA(t10,c12)-ME in der Tagesration nicht mehr als 10 g/Kopf/Tag betragen.3.Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und von Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Augen- und Hautschutz, zu tragen. | |
Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in Futtermitteln für Mastschweine und Milchkühe zugelassen.
| 26.1.2033 |
| Milchkühe | 175 | 350 |
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