Durchführungsverordnung (EU) 2023/4 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Vitamin-D2-Pilzpulver als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
24. Januar 2023
Anschrift: 260 Westgate Drive Watsonville, CA 95076, Vereinigte Staaten.
Die in den Antragsunterlagen enthaltenen wissenschaftlichen Daten, die die Bedingungen des Artikels 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 erfüllen, dürfen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung nicht ohne Zustimmung von Monterey Mushrooms Inc zugunsten eines späteren Antragstellers genutzt werden.
Amtsblatt der Europäischen Union
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:
1. In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag eingefügt:
2. In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag eingefügt:
(1) 2
2
(2) Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.