Artikel 9 Überprüfung — Beschleunigter Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
Rückverweise
Die Kommission überprüft diese Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2023 im Hinblick auf die Entwicklung der Versorgungssicherheit und der Energiepreise sowie der Notwendigkeit, den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen. Sie legt dem Rat einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse dieser Überprüfung vor. Die Kommission kann auf der Grundlage dieses Berichts vorschlagen, die Geltungsdauer dieser Verordnung zu verlängern.
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