EU-RechtVerordnungenBeschleunigter Ausbau der Nutzung erneuerbarer EnergienArtikel 8

Artikel 8Fristen für das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Installation von Solarenergieanlagen, das Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und den Einsatz von Wärmepumpen

In Kraft seit 30. Dezember 2022
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