EU-RechtVerordnungenBeschleunigter Ausbau der Nutzung erneuerbarer EnergienArtikel 6

Artikel 6Beschleunigung des Verfahrens zur Genehmigungserteilung für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und für die damit verbundenen Netzinfrastruktur, die für die Integration erneuerbarer Energien in das System erforderlich ist

In Kraft seit 30. Dezember 2022
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