EU-RechtVerordnungenSofortmaßnahmen als Reaktion auf die hohen EnergiepreiseKAPITEL II Maßnahmen in Bezug auf den StrommarktAbschnitt 3 Maßnahmen in Bezug auf EndkundenArtikel 13

Artikel 13Vorübergehende Möglichkeit zur Festsetzung der Strompreise unterhalb der Kosten

In Kraft seit 08. Oktober 2022
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