EU-RechtVerordnungenSofortmaßnahmen als Reaktion auf die hohen EnergiepreiseKAPITEL II Maßnahmen in Bezug auf den StrommarktAbschnitt 3 Maßnahmen in Bezug auf EndkundenArtikel 12

Artikel 12Vorübergehende Ausweitung öffentlicher Eingriffe in die Strompreisfestsetzung auf KMU

In Kraft seit 08. Oktober 2022
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