EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2022/1426 der Kommission vom 5. August 2022 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die einheitlichen Verfahren und technischen Spezifikationen für die Typgenehmigung des automatisierten Fahrsystems (ADS) vollautomatisierter Fahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)Artikel 3

Artikel 3 Verwaltungsvorschriften und technische Spezifikationen für die Typgenehmigung des automatisierten Fahrsystems von vollautomatisierten Fahrzeugen

In Kraft seit 15. September 2022
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