ANHANG IV EU-Typgenehmigungsbogen (Fahrzeugsystem) — Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 der Kommission vom 5. August 2022 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die einheitlichen Verfahren und technischen Spezifikationen für die Typgenehmigung des automatisierten Fahrsystems (ADS) vollautomatisierter Fahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
Erteilung/Erweiterung/Versagung/Rücknahme
Löschen, falls nicht zutreffend.
Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens:
Erweiterung
Versagung
Rücknahme
0.1. Fabrikmarke (Handelsname des Herstellers):
0.2. Typ:
0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.3. Mittel zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug angebracht:
0.3.1. Position dieser Kennzeichnung:
0.4. Fahrzeugklasse:
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:
0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend):
1. Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): siehe Beiblatt.
2. Verantwortlicher des technischen Dienstes für die Durchführung der Tests:
3. Datum des Testberichts:
4. Nummer des Testberichts:
5. (Gegebenenfalls) Anmerkungen: siehe Beiblatt.
6. Ort:
7. Datum:
8. Unterschrift:
Rückverweise
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