Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 der Kommission vom 31. Mai 2022 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt für Beihilfeanträge für Interventionen, die ab dem 1. Januar 2023 im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/2115 durchgeführt werden.
Keine Ergebnisse gefunden