Artikel 1 Anwendungsbereich — Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 der Kommission vom 31. Mai 2022 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (im Folgenden das „integrierte System“) gemäß Artikel 65 der Verordnung (EU) 2021/2116 festgelegt, und zwar für:
a) Form und Inhalt folgender Unterlagen sowie Einzelheiten dazu, wie diese der Kommission zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen sind:
b) grundlegende Merkmale und Vorschriften für das System für Beihilfeanträge nach Artikel 69 der Verordnung (EU) 2021/2116 und das Flächenüberwachungssystem gemäß Artikel 70 der genannten Verordnung, einschließlich Parametern für die schrittweise Erhöhung der Anzahl der Interventionen beim Flächenüberwachungssystem;
c) das Verfahren, nach dem der Erwerb von Satellitendaten gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/2116 durchgeführt wird, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen;
d) die Rahmenbedingungen für den Erwerb, die Bearbeitung und die Verwendung von Satellitendaten sowie für die geltenden Fristen und
e) für die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle eine Regelung zur Kontrolle der anerkannten Branchenverbände gemäß Titel III Kapitel II Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 der Verordnung (EU) 2021/2115.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
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