Artikel 22 Überprüfung — Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur
Gliederung
KAPITEL VIII Schlussbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung
Rückverweise
Bis zum 30. Juni 2027 überprüft die Kommission diese Verordnung auf der Grundlage der Ergebnisse der Berichterstattung und Bewertung gemäß Artikel 21 dieser Verordnung sowie der Überwachung, Berichterstattung und Bewertung gemäß den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EU) 2021/1153.
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