ANHANG II ENERGIEINFRASTRUKTURKATEGORIEN — Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur
Die Energieinfrastrukturkategorien, die zur Realisierung der in Anhang I aufgeführten Energieinfrastrukturprioritäten entwickelt werden müssen, sind:
1. Strom:
2. Intelligente Gasnetze: Jede der folgenden Ausrüstungen oder Anlagen, mit denen die Integration einer Vielfalt CO2-armer und insbesondere erneuerbarer Gase (einschließlich Biomethan und Wasserstoff) in das Gasnetz ermöglicht und erleichtert werden soll: digitale Systeme und Komponenten für die Integration von IKT, Steuerungssystemen und Sensortechnologien, um die interaktive und intelligente Überwachung, Messung, Qualitätssteuerung und Verwaltung der Gaserzeugung, -fernleitung, -verteilung und -speicherung sowie des Gasverbrauchs innerhalb eines Gasnetzes zu ermöglichen. Solche Vorhaben können auch Ausrüstung zur Ermöglichung von Umkehrflüssen von der Verteilerebene bis zur Fernleitungsebene umfassen, einschließlich der damit verknüpften materiellen Nachrüstung zur Integration CO2-armer und insbesondere erneuerbarer Gase, wenn diese Nachrüstung für das Funktionieren der Ausrüstung und der Anlagen unentbehrlich ist.
3. Wasserstoff:
4. Elektrolyseure:
5. Kohlendioxid:
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