Artikel 60 Datum der Veröffentlichung — Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz
Gliederung
KAPITEL VI Transparenz
Artikel 60 Datum der Veröffentlichung
Die Informationen gemäß dem vorliegenden Kapitel werden bis zum 31. Mai jedes Jahres für das vorangegangene Haushaltsjahr veröffentlicht.
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