ANHANG VIII Informationen zum Zwecke der Transparenz gemäß Artikel 58 — Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz
| Name des Begünstigten/Rechtsträgers/Verbands | Nachname des Begünstigten | Wenn Teil einer Gruppe, Name des Mutterunternehmens und dessen Umsatzsteuer- oder Steueridentifikationsnummer | Gemeinde | Code der Maßnahme/der Interventionskategorie/des Sektors gemäß Anhang IX | Spezifisches Ziel | Anfangsdatum | Enddatum | Betrag je Vorhaben im Rahmen des EGFL | EGFL-Gesamtbetrag für diesen Begünstigten | Betrag je Vorhaben im Rahmen des ELER | ELER-Gesamtbetrag für diesen Begünstigten | Betrag je Vorhaben im Rahmen der Kofinanzierung | Kofinanzierter Gesamtbetrag für diesen Begünstigten | Summe des ELER-Betrags und des kofinanzierten Betrags | EU-Gesamtbetrag für diesen Begünstigten |
| 50 | 70 | 40 | 110 | 120 | |||||||||||
| Code A | 20 | ||||||||||||||
| Code B | 40 | 25 | |||||||||||||
| Code C | 30 | ||||||||||||||
| Code D | 30 | 15 |
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