ANHANG V Mustertabelle gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe f betreffend Unregelmäßigkeiten — Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz
Die Angaben gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe f werden für die einzelnen Zahlstellen unter Verwendung der folgenden Tabelle übermittelt:
| a | b | c | d | e | f | g | h | i | j |
| Zahlstelle | Fonds | Währungseinheit | Saldo 15. Oktober N-1 | „Neue Fälle“ insgesamt (Haushaltsjahr N) | „Korrekturen“ insgesamt (Haushaltsjahr N) | „Zinsen“ insgesamt (Haushaltsjahr N) | „Einziehungen“ insgesamt (Haushaltsjahr N) | „Uneinbringliche Beträge“ insgesamt (Jahr N) | Betrag, für den die Einziehung läuft (Saldo 15. Oktober N) |
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