ANHANG I Verwaltungserklärung der Zahlstelle gemäß Artikel 4 — Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz
Ich, der/die Unterzeichnete, …, Leiter/in der Zahlstelle …, lege hiermit die Rechnungen für diese Zahlstelle und das Haushaltsjahr vom 16.10.xxxx bis zum 15.10.xxxx+1 vor.
Ich erkläre aufgrund meiner eigenen Einschätzung und aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen, zu denen u. a. die Ergebnisse der Arbeit des internen Revisionsdienstes gehören, Folgendes:
Die vorgelegten Rechnungen vermitteln nach meinem besten Wissen und Gewissen ein richtiges, vollständiges und genaues Bild der Ausgaben und Einnahmen für das oben genannte Haushaltsjahr. Insbesondere wurden alle mir bekannten Forderungen, Vorschusszahlungen, Garantien und Bestände in den Rechnungen verzeichnet und alle für den EGFL und den ELER eingegangenen Einnahmen dem betreffenden Fonds ordnungsgemäß gutgeschrieben.
Das von mir eingerichtete System bietet hinreichende Gewähr, dassi)die Zahlungen im Rahmen der in den Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und (EU) Nr. 1144/2014 festgelegten Maßnahmen recht- und ordnungsmäßig sind;ii)die Verwaltungssysteme gemäß Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EU) 2021/2116 ordnungsgemäß funktionieren und gewährleisten, dass die Ausgaben im Einklang mit Artikel 37 der genannten Verordnung getätigt wurden;iii)das Berichterstattungssystem und die Daten zu den Indikatoren für die Interventionskategorien gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 hochwertig und verlässlich sind und dass die Ausgaben dem gemeldeten Output entsprechen und im Einklang mit den geltenden Verwaltungssystemen getätigt wurden.
Die verbuchten Ausgaben wurden für den vorgesehenen Zweck, wie in der Verordnung (EU) 2021/2116 festgelegt, verwendet.
Darüber hinaus bestätige ich, dass wirksame und verhältnismäßige Betrugsbekämpfungsmaßnahmen gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2021/2116 ergriffen wurden, die den festgestellten Risiken Rechnung tragen.
Diese Gewähr unterliegt jedoch folgenden Vorbehalten:
Abschließend bestätige ich, dass ich keine Kenntnis von irgendeinem nicht gemeldeten Umstand habe, der die finanziellen Interessen der Union schädigen könnte.
Unterschrift
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