EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2022/127 der Kommission vom 7. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, die Finanzverwaltung, den Rechnungsabschluss, Sicherheiten und die Verwendung des EuroKAPITEL III Rechnungsabschluss und sonstige KontrollenArtikel 13

Artikel 13 Kriterien und Methoden für die Anwendung von Kürzungen im Rahmen des Leistungsabschlusses

In Kraft seit 07. Februar 2022
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