ANHANG IV MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON VERMÖGENSVERWALTERN — Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Standardmeldebogen für die in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 vorgeschriebene Offenlegung (Vermögensverwalter)
| Der gewichtete Durchschnittswert aller Investitionen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet sind oder mit diesen verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:umsatzbasiert: %CapEx-basiert: % | Der gewichtete Durchschnittswert aller Investitionen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet sind oder mit diesen verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:umsatzbasiert: [Geldbetrag]CapEx-basiert: [Geldbetrag] | |
| Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen, Deckungsquote: % | Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.Deckung: [Geldbetrag] | |
| Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPI | ||
| Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:X % | Der Wert der Derivate als Geldbetrag:[Geldbetrag] | |
| Der Anteil der Risikopositionen gegenüber EU-Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:Für Nicht-Finanzunternehmen:Für Finanzunternehmen: | Der Wert der Risikopositionen gegenüber EU-Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] | |
| Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:Für Nicht-Finanzunternehmen:Für Finanzunternehmen: | Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] | |
| Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:Für Nicht-Finanzunternehmen:Für Finanzunternehmen: | Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:Für Nicht-Finanzunternehmen: [Geldbetrag]Für Finanzunternehmen: [Geldbetrag] | |
| Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:X % | Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien:[Geldbetrag] | |
| Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:X % | Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:[Geldbetrag] | |
| Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:X % | Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:[Geldbetrag] | |
| Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI | ||
| Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:Für Nicht-Finanzunternehmen:umsatzbasiert: %CapEx-basiert: %Für Finanzunternehmen:umsatzbasiert: %CapEx-basiert: % | Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:Für Nicht-Finanzunternehmen:umsatzbasiert: [Geldbetrag]CapEx-basiert: [Geldbetrag]Für Finanzunternehmen:umsatzbasiert: [Geldbetrag]CapEx-basiert: [Geldbetrag] | |
| Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:umsatzbasiert: %CapEx-basiert: % | Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien:umsatzbasiert: [Geldbetrag]CapEx-basiert: [Geldbetrag] | |
| Aufschlüsselung des Zählers des KPI nach Umweltziel | ||
| Taxonomiekonforme Tätigkeiten –: | ||
| (1)Klimaschutz | Umsatz: %CapEx: % | Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx) |
| (2)Anpassung an den Klimawandel | Umsatz: %CapEx: % | Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx) |
| (3)Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen | Umsatz: %CapEx: % | Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx) |
| (4)Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft | Umsatz: %CapEx: % | Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx) |
| (5)Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung | Umsatz: %CapEx: % | Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx) |
| (6)Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme | Umsatz: %CapEx: % | Übergangstätigkeiten: A % (Umsatz; CapEx)ermöglichende Tätigkeiten: B % (Umsatz; CapEx) |
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