Artikel 97 Jährlicher Finanzbericht — Landwirtschaft in der EU – Finanzierungs-, Verwaltungs- und Kontrollvorschriften
Gliederung
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich bis zum 30. September einen Finanzbericht über die Verwaltung des EGFL und des ELER im vorangegangenen Haushaltsjahr.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden