Artikel 82 Durchführungsbefugnisse im Zusammenhang mit der Prüfung von Geschäftsvorgängen — Landwirtschaft in der EU – Finanzierungs-, Verwaltungs- und Kontrollvorschriften
Gliederung
TITEL IV KONTROLLSYSTEME UND SANKTIONEN
KAPITEL III Prüfung von Geschäftsvorgängen
Artikel 82 Durchführungsbefugnisse im Zusammenhang mit der Prüfung von Geschäftsvorgängen
Rückverweise
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte mit Vorschriften, die für eine einheitliche Anwendung dieses Kapitels erforderlich sind und insbesondere Folgendes betreffen:
a) Auswahl der Unternehmen, Häufigkeit und Zeitplan für die Durchführung der Prüfungen gemäß Artikel 77;
b) Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe gemäß Artikel 79;
c) Inhalt der Berichte gemäß Artikel 80 Absatz 2 Buchstabe b und aller sonstigen im Rahmen dieses Kapitels erforderlichen Mitteilungen.
Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 103 Absatz 3 genannten Prüfverfahren erlassen.
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