Artikel 73 System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen — Landwirtschaft in der EU – Finanzierungs-, Verwaltungs- und Kontrollvorschriften
Gliederung
TITEL IV KONTROLLSYSTEME UND SANKTIONEN
KAPITEL II Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
Artikel 73 System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen
Das System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen ermöglicht den Abgleich der Ansprüche mit den Anträgen und dem System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen.
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