Artikel 54 Ziele im Bienenzuchtsektor — Vorschriften und finanzielle Unterstützung für GAP-Strategiepläne
Gliederung
Die Mitgliedstaaten verfolgen im Bienenzuchtsektor mindestens eines der einschlägigen spezifischen Ziele gemäß Artikel 6 Absatz 1.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden