Artikel 49 Ziele im Sektor Obst und Gemüse — Vorschriften und finanzielle Unterstützung für GAP-Strategiepläne
Gliederung
TITEL III GEMEINSAME ANFORDERUNGEN UND INTERVENTIONSKATEGORIEN
KAPITEL III Interventionskategorien in bestimmten sektoren
Abschnitt 2 Sektor Obst und Gemüse
Artikel 49 Ziele im Sektor Obst und Gemüse
Im Sektor Obst und Gemüse gemäß Artikel 42 Buchstabe a verfolgen die Mitgliedstaaten eines oder mehrere der Ziele gemäß Artikel 46. Die in Artikel 46 Buchstaben g, h, i und k genannten Ziele beziehen sich auf frische oder verarbeitete Erzeugnisse, während sich die in den anderen Buchstaben des genannten Artikels genannten Ziele ausschließlich auf frische Erzeugnisse beziehen.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Interventionen den gemäß Artikel 47 gewählten Interventionskategorien entsprechen.
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