Artikel 46 Ziele im Sektor Obst und Gemüse, im Sektor Hopfen, im Sektor Olivenöl und Tafeloliven und in den anderen Sektoren gemäß Artikel 42 Buchstabe f — Vorschriften und finanzielle Unterstützung für GAP-Strategiepläne
Gliederung
TITEL III GEMEINSAME ANFORDERUNGEN UND INTERVENTIONSKATEGORIEN
KAPITEL III Interventionskategorien in bestimmten sektoren
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 46 Ziele im Sektor Obst und Gemüse, im Sektor Hopfen, im Sektor Olivenöl und Tafeloliven und in den anderen Sektoren gemäß Artikel 42 Buchstabe f
In den Sektoren gemäß Artikel 42 Buchstaben a, d, e und f werden folgende Ziele verfolgt:
a) Planung und Organisation der Erzeugung, Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität, Optimierung der Erzeugungskosten und Investitionserträge und Stabilisierung der Erzeugerpreise. Diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b, c und i;
b) Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugnisse, auch durch Direktwerbung; diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b und c;
c) Verbesserung der mittel- und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere durch Modernisierung. Dieses Ziel steht im Zusammenhang mit dem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c;
d) Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Erzeugungsmethoden, einschließlich in Bezug auf die Resilienz gegenüber Schädlingen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Tierkrankheiten, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, innovative Verfahren und Erzeugungstechniken zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Marktentwicklung. Diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b, c und i;
e) Förderung, Entwicklung und Umsetzung
f) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d;
g) Steigerung des Handelswerts und der Qualität der Erzeugnisse, einschließlich Verbesserung der Erzeugnisqualität und Entwicklung von Erzeugnissen, die mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe versehen sind oder unter von den Mitgliedstaaten anerkannte Qualitätsregelungen auf Unionsebene oder nationaler Ebene fallen. Diese Ziele stehen im Zusammenhang mit dem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b;
Rückverweise
h) Förderung des Absatzes und Vermarktung von Erzeugnissen. Diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und i;
i) Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse, frisch oder verarbeitet. Dieses Ziel steht im Zusammenhang mit dem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i;
j) Krisenprävention und Risikomanagement zur Vermeidung und Bewältigung von Störungen auf den Märkten der betreffenden Sektoren. Diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b und c;
k) Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen und Durchsetzung der Arbeitgeberverpflichtungen sowie der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz gemäß den Richtlinien 89/391/EWG, 2009/104/EG und (EU) 2019/1152.
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