Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen an Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber sowie in die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i erhält folgende Fassung:
2. Die Artikel 5 und 6 erhalten folgende Fassung:
3. In Artikel 7 erhält Absatz 1 folgende Fassung:
4. In Artikel 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung:
5. In Artikel 10 erhält Absatz 2 folgende Fassung:
6. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 werden die folgenden Nummern 4 und 5 angefügt:
2. In Artikel 3 erhält Absatz 1 folgende Fassung:
3. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 14 wird wie folgt geändert:
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 2. August 2022.