Artikel 15 Aufhebung von Rechtsakten — Grenzüberschreitende Zahlungen in der Europäischen Union
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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