Artikel 13 Anwendung auf andere Währungen als den Euro — Grenzüberschreitende Zahlungen in der Europäischen Union
Rückverweise
Ein Mitgliedstaat, der den Euro nicht als seine Währung eingeführt hat und beschließt, die Anwendung dieser Verordnung auf seine Landeswährung auszudehnen, teilt dies der Kommission mit.
Amtsblatt der Europäischen Union
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