Artikel 29 Prüfungen — Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (2021-2027)
Die Ergebnisse der Prüfungen der Verwendung des Unionsbeitrags, die von Personen oder Stellen — einschließlich nicht von Organen, Einrichtungen, Stellen oder Agenturen der Union beauftragter Personen oder Stellen — durchgeführt werden, bilden die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit gemäß Artikel 127 der Haushaltsordnung.
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