Artikel 27 Mischfinanzierungsmaßnahmen — Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (2021-2027)
Gliederung
KAPITEL II FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMEN
ABSCHNITT 3 Unterstützung und Durchführung im Wege der direkten oder indirekten Mittelverwaltung
Artikel 27 Mischfinanzierungsmaßnahmen
Rückverweise
Mischfinanzierungsmaßnahmen, die im Rahmen des Fonds beschlossen werden, werden gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und gemäß Titel X der Haushaltsordnung durchgeführt.
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