Artikel 52 Formen der Unterstützung — Gemeinsame Vorschriften über EU-Fonds (2021-2027)
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten verwenden die Beiträge aus den Fonds, um Begünstigte in Form von Zuschüssen, Finanzinstrumenten oder Preisgeldern oder einer Kombination daraus zu unterstützen.
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