Artikel 115 Ausschussverfahren — Gemeinsame Vorschriften über EU-Fonds (2021-2027)
(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden