ANHANG VI Muster für ein Programm für den AMIF, den ISF und das BMVI – Artikel 21 Absatz 3 — Gemeinsame Vorschriften über EU-Fonds (2021-2027)
| CCI-Nr. | |
| Bezeichnung auf Englisch | [255] |
| Bezeichnung in der Landessprache | [255] |
| Version | |
| Erstes Jahr | [4] |
| Letztes Jahr | [4] |
| Förderfähig ab | |
| Förderfähig bis | |
| Nummer des Kommissionsbeschlusses | |
| Datum des Kommissionsbeschlusses | |
| Nummer des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats | |
| Datum des Inkrafttretens des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats | |
| Nicht substanzielle Übertragung (Artikel 24 Absatz 5 der Dachverordnung) | ja/nein |
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern iii, iv, v und ix der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung)
| In diesem Abschnitt wird erläutert, wie mit dem Programm die wichtigsten auf nationaler Ebene ermittelten Herausforderungen auf der Grundlage von Bedarfsanalysen und/oder Strategien auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene angegangen werden. Darin wird ein Überblick über den Stand der Umsetzung des einschlägigen Besitzstands der Union und über die bei den Aktionsplänen der Union erzielten Fortschritte gegeben, und es wird beschrieben, wie der Fonds ihre Entwicklung im Laufe des Programmzeitraums unterstützen wird. |
| Textfeld [15000] |
Bezug: Artikel 22 Absätze 2 und 4 der Dachverordnung
| In diesem Abschnitt werden für jedes einzelne spezifische Ziel die Ausgangslage und die wichtigsten Herausforderungen beschrieben und die aus Fondsmitteln unterstützte Reaktion vorgeschlagen. Es wird beschrieben, welche Durchführungsmaßnahmen mit der Unterstützung aus dem Fonds angegangen werden; der Abschnitt enthält eine indikative Auflistung der Maßnahmen, die in den Geltungsbereich der Artikel 3 und 5 der AMIF-, der ISF- oder der BMVI-Verordnung fallen.Insbesondere Folgendes: Für die Betriebskostenunterstützung wird eine Begründung gemäß Artikel 21der AMIF-Verordnung, Artikel 16 der ISF-Verordnung oder Artikel 16 und 17 der BMVI-Verordnung angegeben. Sie enthält eine indikative Liste der Begünstigten mit ihren satzungsmäßigen Zuständigkeiten und die wichtigsten zu unterstützenden Aufgaben.Gegebenenfalls geplante Nutzung von Finanzinstrumenten.Textfeld [16000 Zeichen] |
Bezug: Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe e der Dachverordnung
| Spezifisches Ziel | ID [5] | Indikator [255] | Einheit für die Messung | Etappenziel (2024) | Sollvorgabe (2029) |
| Spezifisches Ziel | ID [5] | Indikator [255] | Einheit für die Messung | Ausgangswert | Einheit für die Messung des Ausganswerts | Bezugsjahr(e) | Sollvorgabe (2029) | Einheit für die Messung für die Sollvorgabe | Datenquelle [200] | Bemerkungen [200] |
Bezug: Artikel 22 Absatz 5 der Dachverordnung und Artikel 16 Absatz 12 der AMIF-Verordnung, Artikel 13 Absatz 12 der ISF-Verordnung oder Artikel 13 Absatz 18 der BMVI-Verordnung
| Spezifisches Ziel | Art der Intervention | Code | Richtbetrag (in EUR) |
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe f, Artikel 36 Absatz 5, Artikel 37 und Artikel 95 der Dachverordnung
| Textfeld [5000] (Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung) |
| Textfeld [3000] (Technische Hilfe gemäß Artikel 37 der Dachverordnung) |
| Art der Intervention | Code | Richtbetrag (in EUR) |
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g der Dachverordnung
| Fonds | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | Insgesamt |
| Spezifisches Ziel (SZ) | Art der Maßnahme | Berechnungsgrundlage Unionsunterstützung (insgesamt oder öffentlich) | Unionsbeitrag (a) | nationaler Beitrag (b)=(c)+(d) | indikative Aufschlüsselung des nationalen Beitrags | Insgesamt(e)=(a)+(b) | Kofinanzierungssatz (f)=(a)÷(e) | |
| öffentlich (c) | privat (d) | |||||||
| SZ 1 | Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 1 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung | |||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 2 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 3 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung (außer Transit-Sonderregelung) oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung (Transit-Sonderregelung) | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 6 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der BMVI-Verordnung | ||||||||
| Insgesamt für SZ 1 | ||||||||
| SZ 2 | Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 1 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung | |||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 2 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 3 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 5 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Insgesamt für SZ 2 | ||||||||
| SZ 3 | Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung | |||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Insgesamt für SZ 3 | ||||||||
| SZ 4 | Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung | |||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 19 der AMIF-Verordnung | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 20 der AMIF-Verordnung (Zugang) | ||||||||
| Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 20 der AMIF-Verordnung (Abgang) | ||||||||
| Insgesamt für SZ 4 | ||||||||
| Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung | ||||||||
| Technische Hilfe nach Artikel 37 der Dachverordnung | ||||||||
| Endsumme | ||||||||
| Anzahl der Personen pro Jahr | |||||||
| Kategorie | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
| Neuansiedlung | |||||||
| Aufnahme aus humanitären Gründen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der AMIF-Verordnung | |||||||
| Aufnahme von schutzbedürftigen Personen aus humanitären Gründen gemäß Artikel 19 Absatz 3 der AMIF-Verordnung | |||||||
| Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde (Zugang) | |||||||
| Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde (Abgang) | |||||||
| [sonstige Kategorien] | |||||||
| Empfangender Fonds / empfangendes InstrumentÜbertragender Fonds / übertragendes Instrument | AMIF | ISF | BMVI | EFRE | ESF+ | Kohäsionsfonds | EMFAF | Insgesamt |
| AMIF | ||||||||
| ISF | ||||||||
| BMVI | ||||||||
| Insgesamt |
| Zu übertragender Betrag | |
| Instrument 1 [Bezeichnung] | |
| Instrument 2 [Bezeichnung] | |
| Insgesamt |
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe i der Dachverordnung
| Grundlegende Voraussetzungen | Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen | Kriterien | Erfüllung der Kriterien | Verweis auf relevante Unterlagen | Begründung |
| Kriterium 1 | j/n | [500] | [1000] | ||
| Kriterium 2 |
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe k, Artikel 71 und Artikel 84 der Dachverordnung
| Name der Einrichtung [500] | Name und Funktion des Ansprechpartners [200] | E-Mail-Adresse [200] | |
| Verwaltungsbehörde | |||
| Prüfbehörde | |||
| Stelle, an die die Kommission Zahlungen entrichtet |
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe h der Dachverordnung
| Textfeld [10000] |
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe j der Dachverordnung
| Textfeld [4500] |
Bezug: Artikel 94 und 95 Dachverordnung
| Beabsichtigte Nutzung der Artikel 94 und 95 | JA | NEIN |
| Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen im Rahmen der Priorität gemäß Artikel 94 der Dachverordnung in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 1 ausfüllen) | ☐ | ☐ |
| Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen gemäß Artikel 95 der Dachverordnung in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 2 ausfüllen) | ☐ | ☐ |
| Datum der Einreichung des Vorschlags | |
Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn auf Unionsebene vereinfachte Kostenoptionen verwendet werden, die durch den in Artikel 94 Absatz 4 der Dachverordnung genannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
| Spezifisches Ziel | Geschätzter Anteil der Gesamtmittelzuweisung innerhalb des spezifischen Ziels, für das die vereinfachte Kostenoption angewandt wird, in % | Art(en) der abgedeckten Vorhaben | Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht | Einheit für die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht | Art der vereinfachten Kostenoption (standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung) | Betrag (in EUR) oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption | ||
| Code | Beschreibung | Code | Beschreibung | |||||
Erhielt die Verwaltungsbehörde Unterstützung von einem externen Unternehmen, um die unten angegebenen vereinfachten Kosten festzulegen?
Falls ja, bitte das externe Unternehmen angeben: ja/nein – Name des externen Unternehmens
| 1.Beschreibung der Art des Vorhabens einschließlich des Zeitplans für die Durchführung | |
| 2.Spezifische(s) Ziel(e) | |
| 3.Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht | |
| 4.Einheit die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht | |
| 5.Standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung | |
| 6.Betrag pro Einheit für die Messung oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption | |
| 7.Von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierung abgedeckte Kostenkategorien | |
| 8.Decken diese Kostenkategorien alle förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben ab? (j/n) | |
| 9.Anpassungsmethoden | |
| 10.Überprüfung des Erreichens der [bereitgestellten] EinheitenBeschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n) bzw. mit welchem System das Erreichen der bereitgestellten Einheiten überprüft wird.Beschreiben Sie, was während der Verwaltungsüberprüfungen kontrolliert wird und von wem.Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von relevanten Daten/Dokumenten getroffen werden. | |
| 11.Mögliche Fehlanreize, Abhilfemaßnahmen und geschätzter Risikograd (hoch/mittel/niedrig) | |
| 12.Auf dieser Grundlage von der Kommission voraussichtlich zu erstattender Gesamtbetrag (national und Union) |
1. Datenquelle, anhand derer die standardisierten Kosten je Einheit, die Pauschalbeträge und die Pauschalfinanzierungen berechnet werden (wer erstellte, erhob und erfasste die Daten, wo werden die Daten gespeichert, Stichtage, Validierung usw.)
2. Bitte geben Sie an, warum die vorgeschlagene Methode und Berechnung auf der Grundlage von Artikel 94 Absatz 2 der Dachverordnung für die Art von Vorhaben geeignet ist.
3. Bitte geben Sie an, wie die Berechnungen erfolgt sind, insbesondere einschließlich eventueller Annahmen in Bezug auf Qualität oder Quantität. Falls zutreffend, sollten statistische Belege und Richtwerte herangezogen und auf Anfrage in einem für die Kommission nutzbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
4. Bitte erläutern Sie, wie Sie sichergestellt haben, dass nur die förderfähigen Ausgaben in die Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, der Pauschalbeträge und der Pauschalfinanzierungen eingeflossen sind.
5. Bewertung der Berechnungsmethode sowie der Beträge durch die Prüfbehörde und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Überprüfung, Qualität, Erhebung und Speicherung der Daten.
| Datum der Einreichung des Vorschlags | |
Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn Beträge für nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen auf Unionsebene verwendet werden, die durch den in Artikel 95 Absatz 4 der Dachverordnung genannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
| Spezifisches Ziel | Von der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung abgedeckter Betrag | Art(en) der abgedeckten Vorhaben | Zu erfüllende Bedingungen/Zu erzielende Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen | Indikator | Einheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen | Vorgesehene Art der Erstattungsmethode, die für die Erstattung an den oder die Begünstigten verwendet wird | ||
| Code | Beschreibung | Code | Beschreibung | |||||
| 1.Beschreibung der Art des Vorhabens | |||
| 2.Spezifisches Ziel | |||
| 3.Zu erfüllende Bedingungen oder zu erzielende Ergebnisse | |||
| 4.Stichtag für die Erfüllung der Bedingungen oder Erzielung der Ergebnisse | |||
| 5.Indikatordefinition | |||
| 6.Einheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen | |||
| 7.Zwischenleistungen (falls zutreffend), die eine Erstattung durch die Kommission mit einem Zeitplan für Erstattungen nach sich ziehen | Zwischenleistungen | Voraussichtliches Datum | Beträge (in EUR) |
| 8.Gesamtbeträge (einschließlich Unions- und nationaler Mittel) | |||
| 9.Anpassungsmethoden | |||
| 10.Überprüfung der Erzielung des Ergebnisses oder der Erfüllung der Bedingung (und gegebenenfalls der Zwischenleistungen):Beschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n) bzw. mit welchem System die Erzielung des Ergebnisses oder die Erfüllung der Bedingung (und gegebenenfalls der einzelnen Zwischenleistungen) überprüft wird.Beschreiben Sie, was während der Verwaltungsüberprüfungen (auch vor Ort) kontrolliert wird sowie von wem und wie.Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von relevanten Daten/Dokumenten getroffen werden. | |||
| 11.Nutzung von Zuschüssen in Form von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen.Erfolgt der vom Mitgliedstaat an die Begünstigten gewährte Zuschuss in Form einer nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung? [j/n] | |||
| 12.Vorkehrungen zur Gewährleistung des PrüfpfadsBitte listen Sie die für diese Vorkehrungen zuständige(n) Stelle(n) auf. | |||
| Verfahrensnummer | Spezifisches Ziel | Modalität: spezifische Maßnahmen/ Soforthilfe/ Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen/ Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde | Art der Intervention | Unionsbeitrag (in EUR) | Vorfinanzierungsrate |
| <type='N' input='M'> | <type='N' input='M'> | <type=‘S’ input='S'> | <type=‘S’ input='S'> | <type='N' input='M'> | <type='N' input='M'> |
| Beschreibung der Maßnahme | [Text] | ||||
| Der Mitgliedstaat reicht eine Änderung der thematischen Fazilität ein bzw. lehnt sie ab | Datum: <type='N' input='M'>Einreichen/Ablehnen <type=‘S’ input='S'> | ||||
| Bemerkungen (Wenn ein Mitgliedstaat ablehnt oder wenn Indikatoren, Sollvorgaben und Etappenziele nicht aktualisiert werden, sollte eine Begründung eingegeben werden; ferner sollten Abschnitt 2.1.3. Tabelle 1, Abschnitt 3.1. Tabelle 1 und Abschnitt 3.2. Tabelle 1 dieses Anhangs überarbeitet werden.) | [Text] | ||||
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