ANHANG V Muster für aus dem EFRE (Ziel Investitionen in Beschäftigung und Wachstum), dem ESF+, dem Kohäsionsfonds, dem JTF und dem EMFAF unterstützte Programme – Artikel 21 Absatz 3
ANHANG V Muster für aus dem EFRE (Ziel Investitionen in Beschäftigung und Wachstum), dem ESF+, dem Kohäsionsfonds, dem JTF und dem EMFAF unterstützte Programme – Artikel 21 Absatz 3 — Gemeinsame Vorschriften über EU-Fonds (2021-2027)
Nummer des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats
Datum des Inkrafttretens des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats
Nicht substanzielle Übertragung (Artikel 24 Absatz 5 der Dachverordnung)
ja/nein
Unter das Programm fallende NUTS-Regionen (gilt nicht für den EMFAF)
Betroffene(r) Fonds
☐EFRE
☐Kohäsionsfonds
☐ESF+
☐JTF
☐EMFAF
Programm
☐im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“, nur für Gebiete in äußerster Randlage
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern i bis viii und x sowie Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung)
Textfeld [30000]
Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“:
Politisches Ziel oder spezifisches Ziel des JTF
Spezifisches Ziel oder eigene Priorität
Begründung (Zusammenfassung)
[2000 pro spezifischem Ziel oder eigener ESF+-Priorität oder spezifischem Ziel des JTF]
Für den EMFAF:
Politisches Ziel
Priorität
SWOT-Analyse (für jede Priorität)
Begründung (Zusammenfassung)
Stärken[10000 pro Priorität]
[20000 pro Priorität]
Schwächen[10000 pro Priorität]
Chancen[10000 pro Priorität]
Risiken[10000 pro Priorität]
Ermittlung des Bedarfs auf Grundlage der SWOT-Analyse unter Berücksichtigung der Elemente aus Artikel 8 Absatz 5 der EMFAF-Verordnung[10000 pro Priorität]
Bezug: Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe c der Dachverordnung
☐Dies ist eine Priorität für die Jugendbeschäftigung.
☐Dies ist eine Priorität für soziale innovative Maßnahmen.
☐Dies ist eine Priorität für die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen im Rahmen des spezifischen Ziels nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m der ESF+-Verordnung.
☐Dies ist eine Priorität für die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen im Rahmen des spezifischen Ziels nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe l der ESF+-Verordnung.
☐Dies ist eine Priorität für das spezifische Ziel der städtischen Mobilität nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer viii der EFRE- und Kohäsionsfondsverordnung.
☐Dies ist eine Priorität für das spezifische Ziel der digitalen Konnektivität nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer v der EFRE- und Kohäsionsfondsverordnung.
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffern i, iii, iv, v, vi und vii der Dachverordnung
Entsprechende Maßnahmenarten – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer i der Dachverordnung und Artikel 6 der ESF+-Verordnung:
Textfeld [8000]
Wichtigste Zielgruppen – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer iii der Dachverordnung:
Textfeld [1000]
Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichberechtigung, Inklusion und Nichtdiskriminierung – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer iv der Dachverordnung und Artikel 6 der ESF+-Verordnung:
Textfeld [2000]
Angabe der gezielt zu unterstützenden Gebiete, einschließlich des geplanten Einsatzes von territorialen Instrumenten – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer v der Dachverordnung:
Textfeld [2000]
Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Maßnahmen – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer vi der Dachverordnung:
Textfeld [2000]
Geplante Nutzung von Finanzinstrumenten – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer vii der Dachverordnung:
Textfeld [1000]
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer ii der Dachverordnung und Artikel 8 der EFRE- und Kohäsionsfondsverordnung
Priorität
Spezifisches Ziel
Fonds
Regionenkategorie
ID [5]
Indikator [255]
Einheit für die Messung
Etappenziel (2024)
Sollvorgabe (2029)
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer ii der Dachverordnung
Priorität
Spezifisches Ziel
Fonds
Regionenkategorie
ID [5]
Indikator [255]
Einheit für die Messung
Ausgangs- oder Referenzwert
Bezugsjahr
Sollvorgabe (2029)
Datenquelle [200]
Bemerkungen [200]
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer viii der Dachverordnung
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Spezifisches Ziel
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Spezifisches Ziel
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Spezifisches Ziel
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Spezifisches Ziel
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Spezifisches Ziel
Code
Betrag (EUR)
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe c der Dachverordnung
Priorität Nr.
Spezifisches Ziel
Art der Intervention
Code
Betrag (EUR)
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 der Dachverordnung und Artikel 20 und Artikel 23 Absätze 1 und 2 der ESF+-Verordnung
Arten der Unterstützung
Textfeld [2000]
Wichtigste Zielgruppen
Textfeld [2000]
Beschreibung der nationalen oder regionalen Unterstützungsprogramme
Textfeld [2000]
Nur für Programme, die sich auf das spezifische Ziel gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m der ESF+-Verordnung beschränken.
Textfeld [4000]
Priorität
Spezifisches Ziel
Fonds
Regionenkategorie
ID [5]
Indikator [255]
Einheit für die Messung
Priorität
Spezifisches Ziel
Fonds
Regionenkategorie
ID [5]
Indikator [255]
Einheit für die Messung
Referenzwert
Bezugsjahr
Datenquelle [200]
Bemerkungen [200]
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe e der Dachverordnung
Entsprechende Maßnahmenarten – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer i der Dachverordnung
Textfeld [8000]
Wichtigste Zielgruppen – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer iii der Dachverordnung
Textfeld [1000]
Outputindikatoren mit den entsprechenden Etappenzielen und Sollvorgaben
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer ii der Dachverordnung
Priorität
Fonds
Regionenkategorie
ID [5]
Indikator [255]
Einheit für die Messung
Etappenziel (2024)
Sollvorgabe (2029)
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe e Ziffer iv der Dachverordnung
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Spezifisches Ziel
Art der Intervention
Code
Betrag (EUR)
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe f der Dachverordnung
Textfeld [3000]
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe f der Dachverordnung
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Fonds
Regionenkategorie
Code
Betrag (EUR)
Priorität Nr.
Spezifisches Ziel
Art der Intervention
Code
Betrag (EUR)
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g Ziffern i, ii und iii, Artikel 112 Absätze 1, 2 und 3 und Artikel 14 und Artikel 26 der Dachverordnung
Bezug: Artikel 14, 26 und 27 der Dachverordnung
Programmänderung in Bezug auf Folgendes:
☐Beitrag zu InvestEU
☐Übertragung auf Instrumente mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung
☐Übertragung zwischen dem EFRE, dem ESF+ oder dem Kohäsionsfonds oder auf einen oder mehrere andere Fonds
Beitrag aus
Beitrag zu
Aufschlüsselung nach Jahren
Fonds
Regionenkategorie
InvestEU-Politikbereich(e)
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
Insgesamt
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Kohäsionsfonds
entfällt
EMFAF
entfällt
Regionenkategorie
Politikbereich 1: Nachhaltige Infrastruktur
Politikbereich 2: Innovation und Digitalisierung
Politikbereich 3: KMU
Politikbereich 4: Soziale Investitionen und Kompetenzen
Insgesamt
(a)
(b)
(c)
(d)
(f)=(a)+(b)+(c)+(d)
EFRE
stärker entwickelt
weniger entwickelt
Übergang
ESF+
stärker entwickelt
weniger entwickelt
Übergang
Kohäsionsfonds
entfällt
EMFAF
entfällt
Insgesamt
Textfeld [3500] (Begründung), unter Berücksichtigung, wie diese Beträge zur Verwirklichung der im Programm gemäß Artikel 10 Absatz 1 der InvestEU-Verordnung ausgewählten politischen Ziele beitragen
Übertragung von
Übertragung auf
Aufschlüsselung nach Jahren
Fonds
Regionenkategorie
Instrument
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
Insgesamt
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Kohäsionsfonds
entfällt
EMFAF
entfällt
Fonds
Regionenkategorie
Instrument 1
Instrument 2
Instrument 3
Instrument 4
Instrument 5
Insgesamt
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)=(a)+(b)+(c)+(d)+(e)
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Kohäsionsfonds
entfällt
EMFAF
entfällt
Insgesamt
Textfeld [3500] (Begründung)
Übertragungen von
Übertragungen auf
Aufschlüsselung nach Jahren
Fonds
Regionenkategorie
Fonds
Regionenkategorie (falls zutreffend)
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
Insgesamt
EFRE
stärker entwickelt
EFRE, ESF+ oder Kohäsionsfonds, EMFAF, AMIF, ISF, BMVI
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Kohäsionsfonds
entfällt
EMFAF
entfällt
EFRE
ESF+
Kohäsionsfonds
EMFAF
AMIF
ISF
BMVI
Insgesamt
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Kohäsionsfonds
entfällt
EMFAF
entfällt
Insgesamt
Textfeld [3500] (Begründung)
Bezug: Artikel 27 der Dachverordnung
JTF-Priorität 1
JTF-Priorität 2
Insgesamt
Übertragung auf den JTF
☐betrifft interne Übertragungen innerhalb des Programms mit JTF-Zuweisung
☐betrifft Übertragungen von anderen Programmen auf das Programm mit JTF-Zuweisung
Übertragung von
Übertragung auf
Aufschlüsselung nach Jahren
Fonds
Regionenkategorie
JTF-Priorität
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
Insgesamt
EFRE
stärker entwickelt
JTF-Priorität 1
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
JTF-Priorität 2
Übergang
weniger entwickelt
JTF-Zuweisung für das Programm, aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie, in der das Gebiet liegt (aufgeschlüsselt nach JTF-Priorität)
JTF-Priorität (für jede JTF-Priorität)
Betrag
Übertragung innerhalb des Programms (ergänzende Unterstützung) aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Insgesamt
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Übertragung von
Übertragung auf
Aufschlüsselung nach Jahren
Fonds
Regionenkategorie
JTF-Priorität
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
Insgesamt
EFRE
stärker entwickelt
JTF-Priorität 1
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
JTF-Priorität 2
Übergang
weniger entwickelt
Ergänzende Unterstützung des JTF innerhalb dieses Programms für das Gebiet, das in einer bestimmten Regionenkategorie liegt (aufgeschlüsselt nach Priorität):
JTF-Priorität
Betrag
Übertragung bzw. Übertragungen von einem oder mehreren anderen Programmen aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Insgesamt
Textfeld [3000] Begründung für die ergänzende Übertragung aus dem EFRE und dem ESF+ auf der Grundlage der geplanten Arten der Interventionen – Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer ix der Dachverordnung
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g Ziffer i der Dachverordnung; Artikel 3, 4 und 7 der JTF-Verordnung
Fonds
Regionenkategorie
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2026nur für den EMFAF
2027
2027nur für den EMFAF
Insgesamt
Mittelausstattung ohne Flexibilitätsbetrag
Flexibilitätsbetrag
Mittelausstattung ohne Flexibilitätsbetrag
Flexibilitätsbetrag
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
Insgesamt
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
Insgesamt
JTF
Mittel nach Artikel 3 der JTF-Verordnung
Mittel nach Artikel 4 der JTF-Verordnung
Mittel nach Artikel 7 der JTF-Verordnung (im Zusammenhang mit Mitteln nach Artikel 3 der JTF-Verordnung)
Mittel nach Artikel 7 der JTF-Verordnung (im Zusammenhang mit Mitteln nach Artikel 4 der JTF-Verordnung)
Insgesamt
Kohäsionsfonds
entfällt
EMFAF
entfällt
Insgesamt
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g Ziffer ii, Artikel 22 Absatz 6 und Artikel 36 der Dachverordnung
Für Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“, für die in der Partnerschaftsvereinbarung technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 4 der Dachverordnung gewählt wird.
Nummer politisches Ziel/spezifisches Ziel des JTF oder technische Hilfe
Priorität
Berechnungsgrundlage Unionsunterstützung (Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten oder des öffentlichen Beitrags)
Fonds
Regionenkategorie
Unionsbeitrag(a) = (g)+(h)
Aufschlüsselung des Unionsbeitrags
nationaler Beitrag
indikative Aufschlüsselung des nationalen Beitrags
Insgesamt
Kofinanzierungssatz
Unionsbeitrag abzüglich des Flexibilitätsbetrags (g)
Flexibilitätsbetrag(h)
öffentlich
privat
(b)=(c)+(d)
(c)
(d)
(e)=(a)+(b)
(f)=(a)÷(e)
Priorität 1
Ö/I
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
Priorität 2
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
Priorität 3
JTF
Mittel nach Artikel 3 der JTF-Verordnung
Mittel nach Artikel 4 der JTF-Verordnung
insgesamt
Priorität 4
Kohäsionsfonds
Technische Hilfe
Priorität 5Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 4 der Dachverordnung
EFRE oder ESF+ oder JTF oder Kohäsionsfonds
Technische Hilfe
Priorität 6Technische Hilfe nach Artikel 37 der Dachverordnung
EFRE oder ESF+ oder JTF oder Kohäsionsfonds
EFRE insgesamt
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
ESF+ insgesamt
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
JTF
Mittel nach Artikel 3 der JTF-Verordnung
Mittel nach Artikel 4 der JTF-Verordnung
Kohäsionsfonds insgesamt
Endsumme
Für das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“: Programme, die technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung in Anspruch nehmen, gemäß der in der Partnerschaftsvereinbarung gewählten Option.
Nummer politisches Ziel/spezifisches Ziel des JTF oder technische Hilfe
Priorität
Berechnungsgrundlage Unionsunterstützung (Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten oder des öffentlichen Beitrags)
Fonds
Regionenkategorie
Unionsbeitrag(a)=(b)+(c)+(i)+(j)
Aufschlüsselung des Unionsbeitrags
nationaler Beitrag
indikative Aufschlüsselung des nationalen Beitrags
Insgesamt
Kofinanzierungssatz
öffentlich
privat
(d)=(e)+(f)
(e)
(f)
(g)=(a)+(d)
(h)=(a)÷(g)
Unionsbeitrag
Flexibilitätsbetrag
ohne Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5
für Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5
ohne Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5
für Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5
(b)
(c)
(i)
(j)
Priorität 1
Ö/I
EFRE
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
Priorität 2
ESF+
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
Priorität 3
JTF
Mittel nach Artikel 3 der JTF-Verordnung
Mittel nach Artikel 4 der JTF-Verordnung
insgesamt
Priorität 4
Kohäsionsfonds
Technische Hilfe
Priorität 5Technische Hilfe nach Artikel 37 der Dachverordnung
EFRE oder ESF+ oder JTF oder Kohäsionsfonds
EFRE insgesamt
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
ESF+ insgesamt
stärker entwickelt
Übergang
weniger entwickelt
Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte
JTF
Mittel nach Artikel 3 der JTF-Verordnung
Mittel nach Artikel 4 der JTF-Verordnung
Kohäsionsfonds insgesamt
Endsumme
Für den EMFAF:
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g Ziffer iii der Dachverordnung
EMFAF-Programme, die technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 4 der Dachverordnung in Anspruch nehmen, gemäß der in der Partnerschaftsvereinbarung gewählten Option.
Priorität
Spezifisches Ziel (Nomenklatur nach Maßgabe der EMFAF-Verordnung)
Berechnungsgrundlage Unionsunterstützung
Unionsbeitrag
nationaler öffentlicher Beitrag
Insgesamt
Kofinanzierungssatz
Priorität 1
1.1.1.
öffentlich
1.1.2.
öffentlich
1.2
öffentlich
1.3
öffentlich
1.4
öffentlich
1.5
öffentlich
1.6
öffentlich
Priorität 2
2.1
öffentlich
2.2
öffentlich
Priorität 3
3.1
öffentlich
Priorität 4
4.1
öffentlich
Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Dachverordnung
5.1
öffentlich
Technische Hilfe gemäß Artikel 37 der Dachverordnung
5.2
öffentlich
EMFAF-Programme, die technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung in Anspruch nehmen, gemäß der in der Partnerschaftsvereinbarung gewählten Option.
Priorität
Spezifisches Ziel (Nomenklatur nach Maßgabe der EMFAF-Verordnung)
Berechnungsgrundlage Unionsunterstützung
Unionsbeitrag
nationaler öffentlicher Beitrag
Insgesamt
Kofinanzierungssatz
Unionsbeitrag ohne technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung
Unionsbeitrag für technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung
Priorität 1
1.1.1.
öffentlich
1.1.2.
öffentlich
1.2
öffentlich
1.3
öffentlich
1.4
öffentlich
1.5
öffentlich
1.6
öffentlich
Priorität 2
2.1
öffentlich
2.2
öffentlich
Priorität 3
3.1
öffentlich
Priorität 4
4.1
öffentlich
Technische Hilfe (Artikel 37 der Dachverordnung)
5.1
öffentlich
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe i der Dachverordnung
Grundlegende Voraussetzungen
Fonds
Spezifisches Ziel (entfällt für den EMFAF)
Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen
Kriterien
Erfüllung der Kriterien
Verweis auf relevante Unterlagen
Begründung
ja/nein
Kriterium 1
j/n
[500]
[1000]
Kriterium 2
j/n
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe k, Artikel 71 und Artikel 84 der Dachverordnung
Programmbehörden
Name der Einrichtung [500]
Name des Ansprechpartners [200]
E-Mail-Adresse [200]
Verwaltungsbehörde
Prüfbehörde
Stelle, an die die Kommission Zahlungen entrichtet
Gegebenenfalls Stelle(n), an die die Kommission bei technischer Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung Zahlungen entrichtet
Aufgabenbereich „Rechnungsführung“, falls dieser Aufgabenbereich einer anderen Stelle als der Verwaltungsbehörde übertragen wurde
Aufteilung der erstatteten Beträge für technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung, falls mehrere Stellen angegeben wurden, an die die Kommission Zahlungen entrichtet
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 der Dachverordnung
Stelle 1
Prozentpunkte
Stelle 2
Prozentpunkte
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe h der Dachverordnung
Textfeld [10000]
Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe j der Dachverordnung
Textfeld [4500]
Bezug: Artikel 94 und 95 Dachverordnung
Beabsichtigte Nutzung der Artikel 94 und 95 der Dachverordnung
JA
NEIN
Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen im Rahmen der Priorität gemäß Artikel 94 in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 1 ausfüllen).
☐
☐
Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen gemäß Artikel 95 in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 2 ausfüllen)
☐
☐
Datum der Einreichung des Vorschlags
Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn auf Unionsebene vereinfachte Kostenoptionen verwendet werden, die durch den in Artikel 94 Absatz 4 der Dachverordnung genannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
Priorität
Fonds
Spezifisches Ziel
Regionenkategorie
Geschätzter Anteil der Gesamtmittelzuweisung innerhalb der Priorität, für die die vereinfachte Kostenoption angewandt wird, in %
Art(en) der abgedeckten Vorhaben
Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht
Einheit für die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht
Art der vereinfachten Kostenoption (standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung)
Betrag (in EUR) oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption
Code
Beschreibung
Code
Beschreibung
Erhielt die Verwaltungsbehörde Unterstützung von einem externen Unternehmen, um die unten angegebenen vereinfachten Kosten festzulegen?
Falls ja, bitte das externe Unternehmen angeben
ja/nein – Name des externen Unternehmens
1.Beschreibung der Art des Vorhabens einschließlich des Zeitplans für die Durchführung
2.Spezifische(s) Ziel(e)
3.Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht
4.Einheit die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht
5.Standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung
6.Betrag pro Einheit für die Messung oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption
7.Von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierung abgedeckte Kostenkategorien
8.Decken diese Kostenkategorien alle förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben ab? (j/n)
9.Anpassungsmethoden
10.Überprüfung des Erreichens der EinheitenBeschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n) bzw. mit welchem System das Erreichen der bereitgestellten Einheiten überprüft wird.Beschreiben Sie, was während der Verwaltungsüberprüfungen kontrolliert wird und von wem.Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von relevanten Daten/Dokumenten getroffen werden.
11.Mögliche Fehlanreize, Abhilfemaßnahmen und geschätzter Risikograd (hoch/mittel/niedrig)
12.Auf dieser Grundlage von der Kommission voraussichtlich zu erstattender Gesamtbetrag (national und Union)
1. Datenquelle, anhand derer die standardisierten Kosten je Einheit, die Pauschalbeträge und die Pauschalfinanzierungen berechnet werden (wer erstellte, erhob und erfasste die Daten, wo werden die Daten gespeichert, Stichtage, Validierung usw.)
2. Bitte geben Sie an, warum die vorgeschlagene Methode und Berechnung auf der Grundlage von Artikel 94 Absatz 2 für die Art von Vorhaben geeignet ist.
3. Bitte geben Sie an, wie die Berechnungen erfolgt sind, insbesondere einschließlich eventueller Annahmen in Bezug auf Qualität oder Quantität. Falls zutreffend, sollten statistische Belege und Richtwerte herangezogen und auf Anfrage in einem für die Kommission nutzbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
4. Bitte erläutern Sie, wie Sie sichergestellt haben, dass nur die förderfähigen Ausgaben in die Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, der Pauschalbeträge und der Pauschalfinanzierungen eingeflossen sind.
5. Bewertung der Berechnungsmethode sowie der Beträge durch die Prüfbehörde und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Überprüfung, Qualität, Erhebung und Speicherung der Daten.
Datum der Einreichung des Vorschlags
Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn Beträge für nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen auf Unionsebene verwendet werden, die durch den in Artikel 95 Absatz 4 der Dachverordnung genannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
Priorität
Fonds
Spezifisches Ziel
Regionenkategorie
Von der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung abgedeckter Betrag
Art(en) der abgedeckten Vorhaben
Zu erfüllende Bedingungen/Zu erzielende Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen
Indikator
Einheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen
Vorgesehene Art der Erstattungsmethode, die für die Erstattung an den oder die Begünstigten verwendet wird
Code
Beschreibung
Code
Beschreibung
1.Beschreibung der Art des Vorhabens
2.Spezifische(s) Ziel(e)
3.Zu erfüllende Bedingungen oder zu erzielende Ergebnisse
4.Stichtag für die Erfüllung der Bedingungen oder Erzielung der Ergebnisse
5.Indikatordefinition
6.Einheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen
7.Zwischenleistungen (falls zutreffend), die eine Erstattung durch die Kommission mit einem Zeitplan für Erstattungen nach sich ziehen
Zwischenleistungen
Voraussichtliches Datum
Beträge (in EUR)
8.Gesamtbeträge (einschließlich Unions- und nationaler Mittel)
9.Anpassungsmethoden
10.Überprüfung der Erzielung des Ergebnisses oder der Erfüllung der Bedingung (und gegebenenfalls der Zwischenleistungen):Beschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n) bzw. mit welchem System die Erzielung des Ergebnisses oder die Erfüllung der Bedingung (und gegebenenfalls der einzelnen Zwischenleistungen) überprüft wird.Beschreiben Sie, wie die Verwaltungsüberprüfungen (auch vor Ort) durchgeführt werden und von wem.Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von relevanten Daten/Dokumenten getroffen werden.
11.Nutzung von Zuschüssen in Form von nicht mit Kosten verknüpften FinanzierungenErfolgt der vom Mitgliedstaat an die Begünstigten gewährte Zuschuss in Form einer nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung? [j/n]
12.Vorkehrungen zur Gewährleistung des PrüfpfadsBitte listen Sie die für diese Vorkehrungen zuständige(n) Stelle(n) auf.
Textfeld [2000]
NB: Für jedes Gebiet in äußerster Randlage auszufüllen.
Muster für die Einreichung von Daten zur Prüfung durch die Kommission
Name des Gebiets in äußerster Randlage
Textfeld [30000]
Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen
Zugewiesener EMFAF-Betrag (EUR)
Strukturelle Unterstützung für den Fischerei- und Aquakultursektor im Rahmen des EMFAFTextfeld [10000]
Ausgleich für Mehrkosten gemäß Artikel 24 der EMFAF-VerordnungTextfeld [10000]
Sonstige Investitionen in die nachhaltige blaue Wirtschaft, die für eine nachhaltige Entwicklung der Küstengebiete erforderlich sindTextfeld [10000]
INSGESAMT
Textfeld [10000]
Es sind Angaben für jede geplante Regelung/Ad-hoc-Beihilfe zu machen.
Gebiet
Name der Region(en) (NUTS)
………
Gewährende Behörde
Name
…
PostanschriftInternet-Adresse
……
Bezeichnung der Beihilfemaßnahme
…
Nationale Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)
………
Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme
…
Art der Maßnahme
☐Regelung
☐Ad-hoc-Beihilfe
Name des Begünstigten und der Gruppe, der er angehört……
Änderung einer bestehenden Beihilferegelung oder Ad-hoc-Beihilfe
Beihilfenummer der Kommission
☐Verlängerung
……
☐Änderung
……
Zeitraum
☐Regelung
TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ
Datum der Gewährung
☐Ad-hoc-Beihilfe
TT/MM/JJJJ
Betroffene(r) Wirtschaftszweig(e)
☐Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige
☐Auf bestimmte Zweige beschränkt: Bitte auf Ebene der NACE-Gruppe angeben.
…………
Art des Begünstigten
☐KMU
☐Großunternehmen
Mittelausstattung
Nach der Regelung veranschlagte jährliche Gesamtmittelausstattung
Landeswährung … (ganzzahlige Werte)…
Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Ad-hoc-Beihilfe
Landeswährung … (ganzzahlige Werte)…
☐Bei Garantien
Landeswährung … (ganzzahlige Werte)…
Beihilfeinstrument
☐Zuschuss/Zinszuschuss
☐Darlehen/rückzahlbare Vorschüsse
☐Garantie (gegebenenfalls mit Verweis auf den Beschluss der Kommission
☐Steuerbegünstigung oder Steuerbefreiung
☐Bereitstellung von Risikofinanzierung
☐Sonstiges (bitte näher erläutern)…
Begründung
Geben Sie an, warum anstelle einer Unterstützung im Rahmen des EMFAF eine staatliche Beihilferegelung eingeführt oder eine Ad-hoc-Beihilfe gewährt wurde:☐Maßnahme, die nicht unter das nationale Programm fällt;☐Priorisierung bei der Mittelzuweisung im Rahmen des nationalen Programms;☐Finanzierung im Rahmen des EMFAF nicht mehr verfügbar;☐Sonstiges (bitte näher erläutern).