EU-RechtVerordnungenGemeinsame Vorschriften über EU-Fonds (2021-2027)ANHANG II

ANHANG IIMuster für die Partnerschaftsvereinbarung – Artikel 10 Absatz 6Was den EFRE betrifft, so ist nur Tabelle 2 in Abschnitt 8 relevant für das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg), während alle Informationen in den übrigen Abschnitten und Tabellen nur das Ziel Investitionen in Beschäftigung und Wachstum betreffen.

In Kraft seit 01. Juli 2021
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