Artikel 6 Umfang der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds — Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds (2021-2027)
Gliederung
KAPITEL I GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Artikel 6 Umfang der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds
Rückverweise
(1) Aus dem Kohäsionsfonds werden folgende Tätigkeiten unterstützt:
a) Investitionen im Umweltbereich, einschließlich Investitionen im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Energie, die einen Nutzen für die Umwelt haben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf erneuerbare Energien gelegt wird;
b) Investitionen in das TEN-V;
c) technische Hilfe;
d) Information, Kommunikation und Studien.
Die Mitgliedstaaten sorgen auf der Grundlage der spezifischen Investitions- und Infrastrukturbedürfnisse jedes Mitgliedstaats für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Investitionen gemäß den Buchstaben a und b.
(2) Der aus dem Kohäsionsfonds auf die Fazilität „Connecting Europe“ übertragene Betrag wird für TEN-V-Projekte eingesetzt.
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