ANHANG IX Meldebogen für die Eröffnung eines Unterkontos — Durchführungsverordnung (EU) 2021/897 der Kommission vom 4. März 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format aufsichtlicher Meldungen an die zuständigen Behörden sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und zwischen den zuständigen Behörden und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Text von Bedeutung für den EWR)
Datum;
Von:
Mitgliedstaat;
Antragstellende zuständige Behörde;
Benannte Anlaufstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse);
An:
Mitgliedstaat;
Zuständige Behörde;
Benannte Anlaufstelle (Bezeichnung/Telefonnummer/E-Mail-Adresse);
Art des Antrags (Erstantrag/Änderung eines früheren Antrags);
Datum des Eingangs des vollständig und korrekt ausgefüllten Antrags auf Eröffnung eines neuen Unterkontos gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1238;
Geplanter Beginn der Tätigkeiten;
Name, Anschrift und gegebenenfalls Zulassungsnummer des PEPP-Anbieters im Herkunftsmitgliedstaat;
Gegebenenfalls Rechtsträgerkennung des PEPP-Anbieters;
Art des PEPP-Anbieters;
PEPP-Registrierungsnummer;
Generische Leistungsinformation;
PEPP-Basisinformationsblatt für das Unterkonto;
gegebenenfalls Beschreibung der vertraglichen Vereinbarungen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1238;
gegebenenfalls Beschreibung der Einhaltung der in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1238 festgelegten Anforderungen durch den PEPP-Anbieter.
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