Artikel 32 Vorrechte und Befreiungen — Europäisches Netzwerk und Kompetenzzentrum im Bereich der Cybersicherheit
Gliederung
KAPITEL IV Personal des Kompetenzzentrums
Artikel 32 Vorrechte und Befreiungen
Rückverweise
Das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union findet auf das Kompetenzzentrum und sein Personal Anwendung.
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